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Kernbrennstoffver- und -entsorgung


 

Bundesamt für Strahlenschutz räumt Plutoniumlager

Derzeit befindet sich in Hanau der plutoniumhaltige Erstkern des nie in Betrieb gegangenen Schnellen Brüters in Kalkar aus dem Besitz der RWE Power AG und Kernbrennstoffe des mittlerweile stillgelegten Schnellbrüter-Forschungsreaktors in Karlsruhe, für die das Atomgesetz eine staatliche Verwahrung verlangt, so das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):

"Das BfS will die größtmögliche Sichterheit für die Bevölkerung und übernimmt deshalb Verantwortung für die Entsorgung gefährlicher Materialien einer verfehlten Atomtechnologie der 70er Jahre, " erklärte BfS-Präsident König. "Der seit Jahrzehnten von der Produktion plutoniumhaltiger Brennelemente betroffene Nuklearstandort Hanau wird mit dem dadurch möglichen Abriß der Anlage entlastet."

Das Material für den Kern des Schnellen Natriumgekühlten Reaktors 300 (SNR 300) besteht im wesentlichen aus 205 Brennelementen und wurde zu zwei Dritteln von der ALKEM (deren Rechtsnachfolgerin heute die Siemens AG ist) und zu einem Drittel von Belgonucléaire (Belgien) gefertigt. Der Plutonium-Anteil ist mit bis zu 35 % so hoch, daß er zur Atomwaffenherstellung geeignet ist und deshalb wegen der Gefahr der Entwendung mit höchster Sicherheitsstufe verwahrt werden muß.


Verbringung von Transportbehältern. Quelle: www.bfs.de

Da die RWE als Eigentümerin des bereits gefertigten Reaktorkerns keine Genehmigung zur Handhabung dieser Stoffe hat und das SNR-Projekt in Kalkar 1991 nach langen Auseinandersetzungen entgültig aufgegeben wurde, mußte das Material nach § 5 AtG in staatliche Verwahrung übernommen werden. Auch die Abschaltung der Kompakten Natriumgekühlten Kernforschungsanlage (KNK) des Forschungszentrums Karlsruhe erfolgte 1991. Das nach Fertigungsverträgen mit der ALKEM hergestellte Kernmaterial wurde deshalb nie benötigt und gleichfalls staatlich verwahrt. Das BfS hat die Stoffe aus beiden Quellen im Jahr 2002 in einem ersten Schritt in unfallsichere Transportbehälter verpackt.

Die jetzige, mit dem Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium sowie der RWE abgestimmte Vorgehensweise sieht vor, die mit Plutonium angereicherten Brennstäbe in den Anlagen La Hague und Marcoule (Frankreich) zu verarbeiten. Mit einem auf 4 bis 5 % reduzierten Plutonium-Anteil können sie in einem Kernkraftwerk eingesetzt werden, das eine hierfür vorgesehene Genehmigung besitzt. Da diese Brennelemente durch die fixierte Restlaufzeit des Atomkraftwerks die entsprechende Menge vorgesehener Brennstoffe ersetzen wird also auch die Gesamtabfallmenge reduziert.

Das BfS hat andere Lösungen geprüft, die die Umarbeitung des SNR-Kerns und der KNK-Brennstäbe mit dem damit notwendig werdenden Transporten vermeiden, aber nach gründlicher und sicherheitsorientierter Abwägung blieb nur der jetzt beschrittene Weg.

Die Alternative einer fortdauernden Aufbewahrung in Hanau scheidet aus, weil die MOX-Brennelementefabrik geschlossen wurde, in der sich die staatliche Verwahrung befindet. BMU und BfS hatten eine Räumung des Standortes zugesagt.

Die Variante des Neubaus eines staatlichen Verwahrungslagers oder die "Zu-Lagerung" der Stoffe in ein bereits vorhandenes Zwischenlager sind ebenfalls betrachtet worden. Sie beinhalten aber das Problem, daß bis heute keine Aussage darüber möglich ist, ob und in welcher Form das hoch angereicherte Plutonium-Material überhaupt schadlos endgelagert werden kann. Aus diesem Grund hat das BfS diese Möglichkeit verworfen.

Angesichts der Rahmenbedingungen stellt die vom BfS gewählte Lösung somit den einzig gangbaren Weg dar:

  • Durch die Vermeidung weiterer langfristiger Zwischenlagerung wird die Gefahr der Weiterverbreitung (Proliferation) des atomwaffenfähigen Materials ausgeschlossen.
  • Die Stoffe werden nach ihrem Einsatz endlagerfähig.
  • Die anfallende Gesamtmenge des radioaktiven Abfalls wird geringer.
  • Die staatliche Verwahrung in Hanau wird beendet.
  • Die Lösung eines Folgeproblems der vor Jahrzehnten begonnenen Plutoniumwirtschaft wird nicht den folgenden Generationen überlassen.

Quelle: atw, International Journal for Nuclear Power. Nr. 7, Juli 2004, S. 505. ISSN 1431-5254

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