Bundesamt
für Strahlenschutz räumt Plutoniumlager
Derzeit
befindet sich in Hanau der plutoniumhaltige Erstkern des nie in
Betrieb gegangenen Schnellen Brüters in Kalkar aus dem Besitz
der RWE Power AG und Kernbrennstoffe des mittlerweile stillgelegten
Schnellbrüter-Forschungsreaktors in Karlsruhe, für die
das Atomgesetz eine staatliche Verwahrung verlangt, so das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS):
"Das
BfS will die größtmögliche Sichterheit für
die Bevölkerung und übernimmt deshalb Verantwortung
für die Entsorgung gefährlicher Materialien einer verfehlten
Atomtechnologie der 70er Jahre, " erklärte BfS-Präsident
König. "Der seit Jahrzehnten von der Produktion
plutoniumhaltiger Brennelemente betroffene Nuklearstandort Hanau
wird mit dem dadurch möglichen Abriß der Anlage entlastet."
Das
Material für den Kern des Schnellen Natriumgekühlten
Reaktors 300 (SNR 300) besteht im wesentlichen aus 205 Brennelementen
und wurde zu zwei Dritteln von der ALKEM (deren Rechtsnachfolgerin
heute die Siemens AG ist) und zu einem Drittel von Belgonucléaire
(Belgien) gefertigt. Der Plutonium-Anteil ist mit bis zu 35 %
so hoch, daß er zur Atomwaffenherstellung geeignet ist und
deshalb wegen der Gefahr der Entwendung mit höchster Sicherheitsstufe
verwahrt werden muß.

Verbringung
von Transportbehältern. Quelle: www.bfs.de
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Da
die RWE als Eigentümerin des bereits gefertigten Reaktorkerns
keine Genehmigung zur Handhabung dieser Stoffe hat und das SNR-Projekt
in Kalkar 1991 nach langen Auseinandersetzungen entgültig
aufgegeben wurde, mußte das Material nach § 5 AtG in
staatliche Verwahrung übernommen werden. Auch die Abschaltung
der Kompakten Natriumgekühlten Kernforschungsanlage (KNK)
des Forschungszentrums Karlsruhe erfolgte 1991. Das nach Fertigungsverträgen
mit der ALKEM hergestellte Kernmaterial wurde deshalb nie benötigt
und gleichfalls staatlich verwahrt. Das BfS hat die Stoffe aus
beiden Quellen im Jahr 2002 in einem ersten Schritt in unfallsichere
Transportbehälter verpackt.
Die
jetzige, mit dem Bundesumwelt- und Bundesforschungsministerium
sowie der RWE abgestimmte Vorgehensweise sieht vor, die mit Plutonium
angereicherten Brennstäbe in den Anlagen La Hague und Marcoule
(Frankreich) zu verarbeiten. Mit einem auf 4 bis 5 % reduzierten
Plutonium-Anteil können sie in einem Kernkraftwerk eingesetzt
werden, das eine hierfür vorgesehene Genehmigung besitzt.
Da diese Brennelemente durch die fixierte Restlaufzeit des Atomkraftwerks
die entsprechende Menge vorgesehener Brennstoffe ersetzen wird
also auch die Gesamtabfallmenge reduziert.
Das
BfS hat andere Lösungen geprüft, die die Umarbeitung
des SNR-Kerns und der KNK-Brennstäbe mit dem damit notwendig
werdenden Transporten vermeiden, aber nach gründlicher und
sicherheitsorientierter Abwägung blieb nur der jetzt beschrittene
Weg.
Die
Alternative einer fortdauernden Aufbewahrung in Hanau scheidet
aus, weil die MOX-Brennelementefabrik geschlossen wurde, in der
sich die staatliche Verwahrung befindet. BMU und BfS hatten eine
Räumung des Standortes zugesagt.
Die
Variante des Neubaus eines staatlichen Verwahrungslagers oder
die "Zu-Lagerung" der Stoffe in ein bereits vorhandenes
Zwischenlager sind ebenfalls betrachtet worden. Sie beinhalten
aber das Problem, daß bis heute keine Aussage darüber
möglich ist, ob und in welcher Form das hoch angereicherte
Plutonium-Material überhaupt schadlos endgelagert werden
kann. Aus diesem Grund hat das BfS diese Möglichkeit verworfen.